AHV-Zweigstelle
Seestrasse 2, Postfach 264
8855 Wangen
Tel. 055 450 80 20
Fax 055 450 80 10
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00 – 12.00 | 14.00 – 18.30 |
| Dienstag – Freitag | 08.00 – 12.00 | 14.00 – 17.00 |
Ihr Ansprechpartnerin:
Ursi Langenegger, Leiterin AHV-Zweigstelle, E-Mail
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der Ausgleichskasse des Kantons Schwyz.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiellgesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt. Ziel der Invalidenversicherung IV ist es, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn jemand Invalid wird.
Hauptaufgaben
- Erteilen von Auskünften
- Das Abgeben und Weiterleiten von Formularen
- Das Mitwirken bei der Erfassung der Beitragspflichtigen
- Das Erledigen von der Ausgleichskasse/IV-Stelle übertragener Aufgaben
- AHV-Beiträge
- Altersrenten
- Invalidenrenten
- Hinterlassenenrenten (Wittwen-, Wittwer-, Waisenrenten)
- Hilflosenentschädigung
- Ergänzungsleistung
- Prämienverbilligung
