Vormundschaftsbehörde
Seestrasse 2, Postfach 264
8855 Wangen
Tel. 055 450 80 20
Fax 055 450 80 10
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00 – 12.00 | 14.00 – 18.30 |
| Dienstag – Freitag | 08.00 – 12.00 | 14.00 – 17.00 |
Ihre Ansprechpartner:
Edith Weiss, Gemeindevizepräsidentin, Präsidentin
Urs Bruhin, Sekretär der Vormundschaftsbehörde, E-Mail
Rosmarie Schnellmann, Amtsvormund, E-Mail
Die Vormundschaftsbehörde ist Anlaufstelle für Menschen, welche ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbständig erledigen können und deshalb auf die Unterstützung eines Beistandes, Beirates oder Vormundes angewiesen sind. Dieser unterstützt die Betroffenen umfassend mit Rat und Tat. Zudem ist es Aufgabe der Vormundschaftsbehörde, das Wohl des Kindes zu schützen.
Die Anordnung von Vormundschafts- bzw.Kindesschutzmassnahmen sind stets als Lebenshilfe im weitesten Sinne zubetrachten. Eine verfügte Massnahme muss immer zum Wohl des Betroffenen und ebenso im Interesse der Allgemeinheit sein.
Links
Schweizer Gesetzestexte (http://www.gesetze.ch)
Dienstleistungen
- Amt des Beistandes, Beirates, Vormundes
- Beiratschaft
- Beistandschaft
- Entzug der elterlichen Obhut
- Entzug der elterlichen Sorge
- Erbbescheinigung (Bestellung)
- Erbbescheinigung
- Ermahnungen und Weisungen
- Erziehungsbeistandschaft
- Eröffnungen von letztwilligen Verfügungen und Ehe- sowie Erbverträgen
- Feststellung der Vaterschaft-Anerkennung des Kindes
- Feststellung des Kindesvermögens
- Fürsorgerische Freiheitsentziehung
- Gefährdungsmeldung
- Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen und Ehe- sowie Erbverträgen
- Inventar über das Kindesvermögen bei Ehescheidung (Formular)
- Inventar über das Kindesvermögen bei Todesfall (Formular)
- Kindesvermögen (Merkblatt)
- Nachlass und Vermögensinventar
- Organe und Ziele
- Patientenverfügung
- Siegelung (Merkblatt)
- Siegelung
- Testament Checkliste
- Testamentseröffnung (Merkblatt)
- Verträge über die Unterhaltspflicht
- Vormundschaft
- wer erbt (Merkblatt)
