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Vormundschaftsbehörde

Seestrasse 2, Postfach 264
8855 Wangen
Tel. 055 450 80 20
Fax 055 450 80 10

Öffnungszeiten

Montag 08.00 – 12.00 14.00 – 18.30
Dienstag – Freitag 08.00 – 12.00 14.00 – 17.00

Ihre Ansprechpartner:

Edith Weiss, Gemeindevizepräsidentin, Präsidentin 

Urs Bruhin, Sekretär der Vormundschaftsbehörde, E-Mail

Rosmarie Schnellmann, Amtsvormund, E-Mail


 

Die Vormundschaftsbehörde ist Anlaufstelle für Menschen, welche ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbständig erledigen können und deshalb auf die Unterstützung eines Beistandes, Beirates oder Vormundes angewiesen sind. Dieser unterstützt die Betroffenen umfassend mit Rat und Tat. Zudem ist es Aufgabe der Vormundschaftsbehörde, das Wohl des Kindes zu schützen.

Die Anordnung von Vormundschafts- bzw.Kindesschutzmassnahmen sind stets als Lebenshilfe im weitesten Sinne zubetrachten. Eine verfügte Massnahme muss immer zum Wohl des Betroffenen und ebenso im Interesse der Allgemeinheit sein.

Links

Schweizer Gesetzestexte (http://www.gesetze.ch)

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